Mit „fröhlichen königsblauen Grüßen“ beendet der Schalke-04-Teammanager eine Arbeitgeberbescheinigung, nach der Schalke-Profi und Fußball-Nationalspieler Leon Goretzka – ein gebürtiger Bochumer – für den Verein gestern unabkömmlich ist. Deshalb erschien er nicht am Amtsgericht Hattingen.
Dort wollte der 21-Jährige sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens wehren. Er soll am 26. Oktober 2014 auf der A 46 statt 70 km/h 110 gefahren sein, dafür einen Monat seinen Führerschein abgeben, 120 Euro Strafe zahlen und zwei Punkte in Flensburg bekommen.
Zudem kamen auch seine beiden Anwälte nicht ins Amtsgericht. Einer der beiden hatte per Fax die Absage geschickt. Beide Anwälte litten an Infekten. Und es läge eine Arbeitgeberbescheinigung bei, nach der Goretzka als Spieler unverzichtbar sei. Eingetrudelt war das Fax am Mittwoch um 18.38 Uhr.
Keine ausreichende Entschuldigung
Allein: Für eine ausreichende Entschuldigung hält Richter Frank Waab das nicht. Er ärgerte sich, da das Schalker Training erst um 13 Uhr stattfand: „Seit Wochen steht fest, dass Schalke am Freitag in Mainz spielt. Und da kommt eine Absage am Abend vorher.“
Die Arbeitgeberbescheinigung hält Waab nicht für ausreichend, weil sie bereits in der Wortwahl darauf hindeute, dass es sich „allenfalls um eine Gefälligkeitsbescheinigung handeln dürfte“. Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung des Einspruchs gegen das Bußgeldverfahren. Wie es jetzt weitergeht, ahnt Richter Waab. „Er wird die Wiedereinsetzung beantragen und", ergänzte er grinsend „er wird mich beschimpfen. Das ist eben so.“